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Versicherungsvergleich - betriebliche
Altersvorsorge - BAV - Betriebsrenten
- Unterstützungskasse - Direktzusage
- Pensionsfonds - Pensionskasse
- Direktversicherung
Seit
Januar 2002 ist jede Firma verpflichtet,
eine Betriebsrente anzubieten. Jeder Arbeitnehmer
hat unabhängig von der Höhe seines Gehalts
einen Rechtsanspruch darauf, Teile seines
Gehalts (bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze
der gesetzlichen Rentenversicherung) in
eine Betriebsrente einzuzahlen. Im Jahr
2002 sind das 2160 Euro. Somit muß der Unternehmer
ein Vorsorgesystem einrichten. Bei geschickter
Wahl kann das Unternehmen mit einer Betriebsrente
kräftig Geld sparen. Wandelt ein Arbeitnehmer
Teile seines Gehalts in eine Betriebsrente
um, spart das Unternehmen bis 2008 darauf
die Sozialabgaben. Zur Auswahl stehen fünf
unterschiedliche so genannte Durchführungswege.
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